Partizipation und Stakeholder-Beteiligung bei der KI-Einführung
Am 06. Mai fand ein virtueller Impuls zum Thema "Partizipation und Stakeholder-Beteiligung bei der betrieblichen Einführung von KI" statt. Dazu eingeladen hatten der RKW Bayern e.V. und das nexus Institut (Berlin). Das Institut koordiniert das Forschungsprojekt „KIDD – Künstliche Intelligenz im Dienste der Diversität“. „KIDD“ ist ein gefördertes Forschungsprojekt unter dem Dach der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), das sich zum Ziel gesetzt hat Betriebe darin zu befähigen, Digitalisierungsprozesse in Unternehmen aktiv mitzugestalten, indem das WIE der Digitalisierung auf gerechte, transparente und verständliche Weise diskutiert wird.
Ziel des Impulses war es demnach, aufzuzeigen, dass und warum die Partizipation und Beteiligung von unmittelbar Betroffenen (z.B. Mitarbeitenden = Stakeholdern) von Digitalisierungsmaßnahmen und der Einführung KI gestützter Prozesse, so wichtig sind und wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diesen Prozess unterstützen können.
Im ersten Teil des Inputs ging es um Definitionen und Einsatzmöglichkeiten von KI.
Der zweite Teil war Praxisorientiert und sensibilisierte die Teilnehmenden für die Tatsache, dass Technik und Digitalisierung keine „neutralen“ Unterstützer sind, sondern Datenbasiert „entscheiden“, oder, um es anders zu sagen, Ergebnisse liefern, die rein auf (eingegebenen) Daten basieren. In diesem Zusammenhang wurde kritisch dargestellt, dass KI-generierte Ergebnisse diskriminierend sein können. Um repräsentative und faire Ergebnisse zu erzielen, ist es wichtig sich nicht ausschließlich auf die Datenmenge, die „gefüttert“ wird zu konzentrieren, sondern auch auf die Unterschiedlichkeit der Daten zu achten. Je diverser die Daten, umso fairer das Ergebnis.
Hier setzt der KIDD-Prozess ein: Im Unternehmen werden Maßnahmen ergriffen, um die Einführung von KI-gestützten Prozessen offen fair zu gestalten Der KIDD-Prozess zielt darauf ab, Unternehmen und ihr Beschäftigten zu befähigen, die Ausgestaltung und Einführung von KI-Anwendungen mitzugestalten und dabei sicherzustellen, dass neu eingeführte Systeme gemeinsam ausgehandelter ethischer Anforderungen entsprechen. Der KIDD-Prozess beruht dabei auf der Annahme, dass die Entwicklung von Softwareanwendungen, die weitreichende Implikationen für Unternehmen und Beschäftigte haben, nicht alleine in der Hand von Entwicklerinnen und Entwicklern oder unternehmensinternen Entscheidungsträgerinnen und -trägern liegen sollen, sondern die Nutzerinnen, Nutzer und Betroffenen selbst bei der Ausgestaltung des digitalen Systems umfänglich einzubinden sind.
Herzlichen Dank an Herr Arnd Hofmeister + Herr Raphael Schlattmann, nexus Institut.
Sollten Sie sich näher für das Thema interessieren finden Sie hier weiterführende Links.
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