Beschreibung des Seminars: Standardvertragsklauseln im EU-Datenschutz

Im Juni 2021 hat die EU-Kommission zwei verschiedene Sets von Standardvertragsklauseln (SDK) veröffentlicht:

Standardvertragsklauseln für Datenübertragungen in Drittländer und Standardvertragsklauseln für Datenverarbeitungen im Auftrag nach Art. 28 DSGVO, insbesondere innerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Während die Nutzung der SDK für die Auftragsverarbeitung freiwillig ist, dürfen die bisher genutzten Standardvertragsklauseln für Datenübertragungen in Drittländer seit 26.09.2021 nicht mehr vereinbart werden. Alle bis dahin abgeschlossen Verträge auf
Basis der alten Standardvertragsklauseln müssen spätestens zum 27.12.2022 durch die neuen Standardvertragsklauseln für Datenübertragungen in Drittländer ersetzt werden.

Das erfahren Sie im Seminar:

  • Was sind die neuen Standardvertragsklauseln? 
  • Welche Vorteile ergeben sich durch die freiwillige Anwendung der SDK zur Auftragsverarbeitung?
  • Wann müssen die SDK für Datenübertragungen in Drittländer eingesetzt werden?
  • Welche zusätzlichen Maßnahmen sind - auch bei Einsatz der SDK  - für Datenübertragungen in Drittländer erforderlich?
  • Praktischer Einsatz der neuen Standardvertragsklauseln im Unternehmen

Der angegebene Preis gilt pro Person, zzgl. gesetzl. MwSt. und beinhaltet die Arbeitsunterlagen, bei Online ein paar Snacks

 

Zielgruppe Zielgruppe: Datenschutz-Managerinnen und Datenschutz-Manager Datenschutz-Beauftragte KMU-Unternehmensleitung
Unterrichtende

Werner Hülsmann

Veranstaltungs-Nr.

24-173

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