Kurzbeschreibung des Seminars :                                                                   Das aktuelle Reisekosten- und Bewirtungsrecht rechtsichere Abrechnung unter Berücksichtung aller aktuellen Änderungen 2025

Im Jahre 2014 wurde das Reisekostenrecht komplett reformiert. Die Finanzverwaltung hat dazu ein äußerst umfangreiches Schreiben zur Detailregelung am 25.11.2020 veröffentlicht. Alle relevanten Bereiche des Reisekostenrechts sind nun auch von den Änderungen und Nachbesserungen betroffen. Die immense Fülle der Neuregelungen hat in der Praxis zu vielen Problemen und Diskussionen geführt. Besonders die neuen Verrechnungs- und Besteuerungsregelungen rund um die Frühstücks- und Mahlzeitengewährung anlässlich von Dienstreisen und die geänderte Systematik der Auslands- abrechnung bereiten in der Umsetzung Schwierigkeiten. Aktuelle BFH-Urteile zur Thematik präzisieren, entfalten aber auch zusätzliches Auslegungspotenzial. Da beim vom Steuerrecht abweichender betrieblicher Regelung oft nicht konform abgerechnet wird, ist es zwingend notwendig, bei der Erstattung der Reisekosten zu prüfen, ob diese steuerfrei oder doch (teilweise) steuerpflichtig sind und was es bei der Vorsteuererfassung zu berücksichtigen gilt. Abrechnungsfehler führen für den ArbG i.d.R. zu Steuernachzahlungen / Nachverbeitragung in der Sozialversicherung!

Das erfahren Sie im Seminar:

Inhalt:

Jahressteuergesetz 2024 – LStR 2023 – BFH-Urteile – Aktuelle BMF-Schreiben

  • (65-seitiges!!!) BMF-Schreiben vom 25.11.2020
  • Reisekostenreform: Alle Infos zu den Details sowie zu den "Nachbesserungen" von 2015 bis heute.
  • Grundlagen zur Auswärtstätigkeit (im In- und Ausland) inklusive zentraler Merkmale wie:
    • "Erste Tätigkeitsstätte" mit gesetzlichen Definitionen und aktueller Rechtsprechung
    • Belegabrechnung anstelle Verpflegungspauschale?; - Aufzeichnungspflichten
    • Formvorschriften; etc.

  • Neue Pauschalierungsmöglichkeit für steuerpflichtige Reisekosten nach dem LStR 2023
  • Verpflegungsmehraufwand (Systematik im Inland und Ausland, 3-Monatsfrist, 4 Wochen Unterbrechung etc.)
  • Abrechnungsproblematik Ausland bei Überlandreisen
  • Neue Auslandspauschalen 2025
  • Die Neuregelungen zur A1-Bescheinigung bei Auslandsreisen
  • Fahrtkosten (Entfernungspauschale oder Kilometergeld?, Neu: Bahncard, Deutschlandticket, Erstattung privates Fahrrad)
  • Neue LKW-Fahrer-Pauschale seit 2024
  • Übernachtungskosten pauschal oder belegt (Neue Formvorschriften und Rechtssprechung inkl. Frühstücksabzug)
  • Reisenebenkosten (u.a. Eigenbelege, Visagebühren, Impfungen, Kofferverlust, Übergebäck etc.)
  • Geschäftsfreundebewirtung (Neuregelung: Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten)
  • Neue Formvorschriften zu den Bewirtungsbelegen ab 1.1.2023
  • Betriebliche Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen (brandaktuelle Rechtssprechung)
  • Arbeitsessen / Aufmerksamkeiten / Geschenke sowie Jubiläen / Geburtstage etc.
  • Neue Sachbezugswerte 2025
  • Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeit:
    • Kürzung der VMA mit 20%/40%,
    • doppelte Mahlzeiten,
    • wann Anwendung des Sachbezugswertes,
    • 60 EUR-Grenze für übliche Mahlzeiten

  • Telefon- und Internetnutzung (inkl. Überlassung von Notebooks, Tablets, iPads etc.)
  • Doppelte Haushaltsführung inkl. Problematik "Hotel Mama" + 1.000 EUR-Grenze
  • Firmenwagen (Neue BMF-Schreiben + Urteile: Elektroauto, E-Bike, E-Scooter, etc.)
  • E-Bike und Dienstreisen
  • Elektronische Bescheinigungspflicht der Reisekosten (Zeile 20 + Buchstabe "M")
  • Umzugskosten (Neue Pauschalen: zum 1.4.2024)
  • Home-Office und Reisekosten
  • Umsatzsteuer / Vorsteuer bei Reisekosten, Umzugskosten, Sachbezügen, Dienstwagen und Bewirtung
  • Behandlung gemischt veranlasster Reisen (Aufteilung der Reisekosten)

 

Nutzen:

Einführung in die Grundlagen der Reisekostenabrechnung unter spezieller Berücksichtigung der Reisekostenreform, Jahressteuergesetz 2024, Lohnsteuerrichtlinien 2023, aktueller BFH-Urteile sowie aktueller BMF-Schreiben (2015 bis 2024). Die TeilnehmerInnen lernen anhand von Fallbeispielen die Systematik der Reisekosten in der Abrechnungspraxis zu verankern, um bestehende und neue Regelungen auch umsatzsteuerlich ohne Nachteile für das Unternehmen umzusetzen.

Zielgruppe Mitarbeiter in Personal-, Lohnbüros und Reisekostenabrechnungsstellen, Buchhaltung sowie Unternehmer, Führungskräfte, Selbstständige und Berater
Inhaltliches Ziel

Abschluss

  • Teilnehmerbescheinigung der IHK zu Coburg
Veranstaltungs-Nr.

25-603

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